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Bekanntmachungen/ Informationen

Bebauungsplan Nr. 3 im Ortsteil Birkelbach "Unterm Reinchen"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Rechtsgrundlage:
§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

Die Gemeinde Erndtebrück beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Ortsteil Birkelbach "Unterm Reinchen".

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Birkelbach beidseitig der Sommerstraße am Ortsausgang in Richtung Bahnhof Birkelbach. Es ist in dem folgenden Plan dunkel gekennzeichnet:

Grafik

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erschließungsanlagen und Grünflächen.

Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß zu unterrichten, kann jeder den Entwurf des Bebauungsplanes ab dem 15. Februar 2010 bis einschl. 26. Februar 2010 im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung Zimmer 203, Talstraße 27, während der Dienststunden, und zwar:

montags bis donnerstags 8.00 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
oder nach persönlicher Vereinbarung einsehen.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich zu der Planungsabsicht zu äußern und diese zu erörtern. Außerdem können Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 26. Februar 2010, bei der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung, abgegeben werden.

Erndtebrück, 10. Februar 2010

Gemeinde Erndtebrück
Der Bürgermeister

 



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