Bekanntmachungen/ Informationen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Rechtsgrundlage:
§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
Die Gemeinde Erndtebrück beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Ortsteil Birkelbach "Unterm Reinchen".
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Birkelbach beidseitig der Sommerstraße am Ortsausgang in Richtung Bahnhof Birkelbach. Es ist in dem folgenden Plan dunkel gekennzeichnet:

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erschließungsanlagen und Grünflächen.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß zu unterrichten, kann jeder den Entwurf des Bebauungsplanes ab dem 15. Februar 2010 bis einschl. 26. Februar 2010 im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung Zimmer 203, Talstraße 27, während der Dienststunden, und zwar:
| montags bis donnerstags | 8.00 bis 12.30 Uhr |
| und 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| freitags | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich zu der Planungsabsicht zu äußern und diese zu erörtern. Außerdem können Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 26. Februar 2010, bei der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung, abgegeben werden.
Erndtebrück, 10. Februar 2010
Gemeinde Erndtebrück
Der Bürgermeister
Planentwurf frühz. Beteiligung
Begründung mit Anlagen Entwurf
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