Bekanntmachungen/ Informationen
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Erndtebrück nochmals darauf hin, dass nach Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung zum 01. Mai 2003 das Verbrennen von Gartenabfällen (pflanzlichen Abfällen) verboten ist. Ebenso ist selbstverständlich das Verbrennen von sonstigen Abfällen auch während der Nachtzeit nicht erlaubt.
Darüber hinaus ist immer wieder festzustellen, dass die Mittagsruhe nicht gewahrt wird und insbesondere Rasenmäher, Kreissägen, Motorsägen und sonstige, lärmverursachende Geräte in dieser Zeit unzulässigerweise betrieben oder Tätigkeiten verrichtet werden, die nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück vom 19.03.2004 in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr untersagt sind.
Die Gemeinde Erndtebrück appelliert daher im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger erneut an die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen und ortsrechtlichen Bestimmungen.
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