Bekanntmachungen/ Informationen
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erndtebrück zum 01.01.2007 und Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz
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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erndtebrück zum 01.01.2007 und Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 26.11.2008 gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), folgende Beschlüsse gefasst:
| 1.1 | Der Rat der Gemeinde Erndtebrück nimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeine Erndtebrück zum 01.01.2007 mit dem darin erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Ergebnis der Beratungen hierzu im Rechnungsprüfungsausschuss mit der Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. |
| 1.2 | Der Rat der Gemeinde Erndtebrück stellt gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit einer Bilanzsumme von 83.401.764,03 Euro fest. |
| 1.3 | Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gem. § 92 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung. |
Die Zahlen der Eröffnungsbilanz sind als Anlage beigefügt.
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Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz
Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erndtebrück zum 01.01.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen ist gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Veraltungsbehörde in Siegen mit Schreiben vom 01.12.2008 angezeigt worden.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erndtebrück liegt gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW ab dem
07. Januar 2009 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück, Zimmer 114, während der Dienststunden
| montags bis donnerstags: | von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| freitags: | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Erndtebrück, 29.12.2008
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Müsse)
Beigeordneter
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erndtebrück zum 01.01.2007
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