Bekanntmachungen/ Informationen
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Birkelbach "An der Großschlade" |
A. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Birkelbach "An der Großschlade" beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich westlich des Baugebietes Hinter der Kehr und nördlich der Bebauung Buchenstraße / Tannenstraße.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
B. Beteiligung der Öffentlichkeit
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches zu unterrichten, kann jeder den Entwurf der Planung ab sofort bis einschließlich 24. August 2009 im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung Zimmer 203, Talstraße 27, während der Dienststunden, und zwar:| montags bis donnerstags | 8.00 bis 12.30 Uhr |
| und 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| freitags | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich zu der Aufhebung des Bebauungsplanes zu äußern und diese zu erörtern.
Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes können außerdem mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 24. August 2009 bei der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung, abgegeben werden.
Erndtebrück, den 16. Juli 2008
Der Bürgermeister
Gez. Völkel
(Völkel)
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