Bekanntmachungen/ Informationen
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a) Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)1. die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 in Erndtebrück-Schameder "Gewerbe- und Industriepark Wittgenstein" beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung der gewerblichen Baufläche und damit verbunden die Neufestsetzung der Versickerungs- und Grünflächen.
Das Änderungsgebiet umfasst den 2. Bauabschnitt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes beidseitig der Straße "Am Gäuseberg" sowie eine östlich daran anschließende Erweiterungsfläche. Das Gebiet erstreckt sich südlich der Kreisstraße 45 und östlich der Eisenbahnlinie Siegen-Marburg.
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes befindet sich in der Gemarkung Balde, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 130, 133, 217, 427, 418 tlw., 455 tlw., 460, 495, 496, 497, 498, 499, 501, 505, 506, 507, 508, 509, 510 in einer Größe von ca. 15 ha. Er ist in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
b) Öffentliche Auslegung
Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 in Erndtebrück-Schameder "Gewerbe- und Industriepark Wittgenstein" einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich und das Ziel der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind vorstehend unter dem Abschnitt "a) Aufstellungsbeschluss" beschrieben.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom
Dienstag, 10.01.2011 bis einschließlich Montag, 14.02.2011
im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, Bauverwaltung, Zimmer 203, 57339 Erndtebrück, während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Während dieser Zeit - oder nach pers. Vereinbarung - können Anregungen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Vorhandene, umweltbezogene Stellungnahmen sowie Informationen zu umweltrelevanten Aspekten können eingesehen werden:
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Ausführungen zum Artenschutz und Immissionsschutz innerhalb der Begründung
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Umweltbericht als Anlage zu der Begründung
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Erndtebrück, den 21. Dezember 2010
Der Bürgermeister
Gez. Völkel
(Völkel)
Anlagen:
Anlage 3 Immissionskontingente
Anlage 4 BPlan Fassung 2. Änderung
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