Wahlbekanntmachung vom 21.8.2009
der Gemeinde Erndtebrück Kommunalwahlen am 30. August 2009
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Die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde Erndtebrück sowie die Wahl des Landrates und der Vertretung des Kreises Siegen-Wittgenstein sind miteinander verbunden und finden am 30. August 2009 gemeinsam statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Die Gemeinde Erndtebrück ist eingeteilt
- für die Kreiswahlen in 1 Kreiswahlstimmbezirk mit 16 Stimmbezirken
- für die Gemeindewahlen in 11 Gemeindewahlbezirke, von denen 4 in insgesamt 9 Stimmbezirke gegliedert sind.
Die folgenden Wahlräume sind barrierefrei und damit auch von behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen erreichbar:
- Ev. Kindergarten Erndtebrück, Ederfeldstraße 1,
- Ev. Gemeindehaus Benfe, Zum Vogelsang 2,
- Dorfgemeinschaftshaus Birkefehl, Unterdorfstraße 4.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 09.08.2009 zugestellt worden ist, sind der Wahl- /Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.
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Der Briefwahlvorstand der Gemeinde Erndtebrück tritt am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Erndtebrück, DG-Aufenthaltsraum zusammen. Jedermann hat Zutritt zu dem Raum des Briefwahlvorstandes.
- Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, die Gemeinderatswahl, die Landratswahl und die Kreistagswahl unterscheiden sich voneinander durch Aufdruck und Farbe des Papiers.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck b) für die Gemeinderatswahl: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck c) für die Landratswahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck d) für die Kreistagswahl: hellroter Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
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Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, damit sie sich auf Verlangen ausweisen können.
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Der Wähler hat für die Bürgermeisterwahl, die Gemeinderatswahl, die Landratswahl sowie die Kreistagswahl jeweils eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
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Wer durch Briefwahl wählen will, muss das bei der Gemeindebehörde, Talstraße 27, Erndtebrück, schriftlich oder mündlich beantragen. Einen entsprechenden Vordruck enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gewahrt. Der Wähler erhält daraufhin den Wahlschein nebst vier amtlichen Stimmzetteln des Wahlbezirks, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, angegeben ist, sowie ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle abzusenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Die Wahlberechtigten können den amtlichen Wahlbriefumschlag ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG innerhalb des Bundesgebietes unentgeltlich einliefern. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
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Nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.
Erndtebrück, 14. August 2009
Gemeinde Erndtebrück
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Müsse)
Beigeordneter


