Zensus 2011
Er besteht aus der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.
Eine Befragung sämtlicher Haushalte ist dabei nicht notwendig, da bereits vorhandene Daten aus Behördenregistern genutzt werden können. Daher brauchen nur ca. 10 % der Haushalte, die per Zufallsverfahren ausgewählt werden, befragt werden.
Grundlage ist das am 16. Juli 2009 in Kraft getretene Zensusgesetz 2011 als Bundesgesetz.
In Verbindung mit dem dazu am 10. November 2011 durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossenen Ausführungsgesetz wird festgelegt, wie der Zensus 2011 durchgeführt werden soll.
In Nordrhein-Westfalen ist der Landesbetrieb Information und Technik NRW ( IT.NRW ) als statistisches Landesamt für die Durchführung dieser Aufgaben federführend.
In Nordrhein-Westfalen sind auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Erhebungsstellen eingerichtet worden und führen mithilfe von Interviewern - den sogenannten Erhebungsbeauftragten - einen großen Teil der Befragung vor Ort durch.
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