So können Sie sich gegen Google Street View wehren
Mit den deutschen Datenschutzbehörden hat sich Google dahingehend geeinigt, dass der Suchmaschinen-Anbieter auf seiner Webseite eine Meldefunktion implementiert, die es jedem ermöglicht, gegen die Aufnahme seines Gebäudes Widerspruch einzulegen. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer. Wer den schriftlichen Weg bevorzugt, bekommt auf der Webseite des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch einen Musterwiderspruch im PDF-Format. Natürlich ist der Widerspruch auch per E-Mail oder Postbrief möglich. Laut Google muss der Widerspruch vom Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer konkreten Stellvertretung.
Bis zum Start in Deutschland möchte Google zudem eine Funktion implementieren, mit der Sie Street-View-Bilder melden können, auf denen wider Erwarten doch Gesichter, Kennzeichen oder andere unpassende Details zu erkennen sind. Goolge wird dazu einen Button "Ein Problem melden" auf der Webseite einblenden, der auf Klick ein entsprechendes Meldeformular öffnet.
Hier können Sie formlos Widerspruch einlegen:
Postanschrift:
Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
D - 20354 Hamburg
E-Mail-Adresse
streetview-deutschland@google.comInternet
Meldefunktion auf der Webseite unter DatenschutzMusterwiderspruch

