Behördenwegweiser
Vorläufiger Personalausweis
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Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden, wenn der Ausweisinhaber glaubhaft macht, dass er sofort einen Ausweis benötigt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:
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ein biometrietaugliches Passbild
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Ihren alten Personalausweis - auch wenn er ungültig ist - oder
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Ihren Kinderausweis - oder
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Ihre Geburts-/ Abstammungskurkunde oder Heiratsurkunde
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Ihre Geburts-/ Abstammungskurkunde oder Heiratsurkunde
Kosten:
10,00 Euro
Gültigkeitsdauer:
3 Monate

