Behördenwegweiser
Ansprechpartner/-in
Informationen
Zum Bereich Bestattungswesen gehören folgende Angelegenheiten:
- Einrichtung einer Grabstätte (Erwerb, Nutzungsverlängerung, Einebnung)
- Aufstellung und Genehmigung von Grabmalen
- Friedhofsgebühren
- Umbettungen
Für die Beurkundung von Sterbefällen schauen Sie bitte unter dem Stichwort Sterbeurkunde nach.
Bestattungen in der Gemeinde Erndtebrück
Derzeit mögliche Grabstätten gemäß Friedhofssatzung
a) Reihengrabstätten
Grabstätten für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt werden.
Kindergrabstätten (Ruhefrist 25 Jahre)
b) Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zur Beisetzung einer Asche abgegeben.
c) 1. Wahlgrabstätten 2-stellig nebeneinander
Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren verliehen wird. (Ruhefrist 30 Jahre) Nutzungsrechte werden nur anlässlich eines Todesfalles und nur für die gesamte Grabstätte verliehen.
2. Wahlgrabstätten als Grabkammersystem 2-stellig übereinander
Grabstätten für Bestattungen von 2 Särgen übereinander auf dem Friedhof Steinseifen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren erworben wird. (Ruhefrist 15 Jahre) Grabkammern können auch schon vor Eintreten eines Todesfalles erworben werden. Die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt.
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann in der Regel einmal wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte und nur bis zum Ablauf der Ruhefrist des in der Grabstätte zuletzt Bestatteten möglich.
d) Reihengrabstätten als Rasengräber
Auf dem Friedhof Steinseifen sind Rasengrabfelder für Reihengräber ohne sichtbare Umrandung eingerichtet. Stehende Grabmale sind nicht zulässig. Am oberen Ende des Grabes ist eine bodengleiche Grabplatte (Maße 60 cm x 40 cm x 6 cm) zulässig . Eine Beschriftung durch Aufsetzen/Aufkleben von Buchstaben und Zeichen ist nicht gestattet. Das Aufstellen von Blumenschalen ist nur auf der Platte möglich. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten.
e) anonyme Reihengrabstätten
1. für Särge
Ausschließlich auf dem Friedhof Steinseifen ist für anonyme Erdbestattungen ein besonderes Feld als Rasenfläche eingerichtet und wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Die Gräber werden nicht oberirdisch sichtbar angelegt.
2. für Urnen
Für anonyme Urnenbeisetzungen ist auf dem Friedhof Steinseifen ein besonderes Gräberfeld als Rasenfläche eingerichtet und wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Die Gräber werden oberirdisch nicht angelegt.
f) Aschestreufeld
Auf dem Friedhof Steinseifen ist die Verstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene dies durch Verfügung zu Lebzeiten bestimmt hat. Der Gemeinde Erndtebrück ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung von Todes wegen im Original vorzulegen.
Weitere Informationen können aus der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührenordnung entnommen werden.

