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Im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück werden Abfallbehälter für Restmüll in den von den Grundstückseigentümern wählbaren Größen 60 L, 80 L, 120 L, 240 L, 1100 L angeboten, wobei sich die Höhe der Gebühr nach der Größe des Abfallbehälters richtet.
Die Abfallbehälter für Biomüll sind in 120 L und 240 L wählbar, die Gebühr ist nach den auf dem Grundstück angemeldeten Einwohnern zu entrichten.
Die Abfuhr des Biomülls und des gelben Abfallsacks findet in der Gemeinde Erndtebrück in einem 2-wochen-Rhythmus, alternierend mit der Restmülltonne statt. Der Abfuhrkalender mit dem dazugehörigen Merkblatt enthält alle Abfuhrtermine für das Jahr 2012.
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Sperrmüll
Der Sperrmüll wurde in der Gemeinde Erndtebrück bis zum Jahr 2005 zweimal jährlich im gesamten Gemeindegebiet eingesammelt und abgefahren. Zunehmender Mülltourismus und ein deshalb sich immer mehr ausbreitender Unmut in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass ab dem Jahr 2006 ein neues Abfuhrsystem für den Sperrmüll eingeführt wird.
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt jetzt auf Anforderung mittels einer Karte.
Jeder Haushalt kann seinen Sperrmüll maximal zweimal jährlich per Anforderungskarte abholen lassen.
Die Karten sind im Bürgerbüro der Gemeinde Erndtebrück, Talstraße 27, Erndtebrück, erhältlich und können in den Ortsteilen auch bei den Ortsvorstehern abgeholt werden. Die ausgefüllte Karte ist an das Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb GmbH, Auf der Roten Wiese 2, 57339 Erndtebrück (Schameder) zu senden. Die Firma Dirks wird Ihnen den für Sie zu beachtenden Abfuhrtermin dann mitteilen. Sie können somit die Bereitstellung des Sperrmülls zu dem genannten Abfuhrtermin rechtzeitig.
Alternativ zur Anforderung der Sperrmüllabfuhr mittels einer Karte haben Sie auch die Möglichkeit, die Anforderung per Internet vorzunehmen. Die entsprechende Anmeldung finden Sie auf dieser Homepage unter Rathaus/ Müllabfuhr/ Anmeldung Sperrmüll-Abfuhr
Selbstverständlich besteht auch wie bisher die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zur Firma Dirks zu bringen, sofern Sie über das entsprechend notwendige Fahrzeug verfügen. Den Sperrmüll können Sie dort unentgeltlich abliefern.
Das Abfuhrunternehmen Dirks ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
| Montags- Freitags: | 7.30 Uhr- 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr- 17.00 Uhr | |
| Samstags | 9.00 Uhr- 12.00 Uhr |
Zum Sperrmüll gehören sperrige nicht verwertbare Abfälle, die wegen ihrer Größe, auch wenn sie zerkleinert sind, nicht in die graue Restmülltonne (ausgehend von der größten Restmülltonne mit 240 Liter Fassungsvermögen) passen und für die kein anderer Entsorgungsweg vorgesehen ist.
Dazu gehören z.B.:
Aquarium, Arbeitsplatte, Bettgestell, Bügelbrett, Eckbank, Fahrrad, Gartenmöbel, Herd (Ofen ohne Schamottsteine), Kleinmöbel, Lattenrost, Matratze, Metallmöbel, Möbelbretter, Klavier, Regal, Schlitten, Schrank, Sessel, Ski, Sofa, Spüle, Stuhl, Teppich, Tisch, Tischtennisplatte, Vitrine, Wäscheständer.
Zum Sperrmüll gehören z.B. nicht:
Altkleider, Außenjalousie, Autoteile, Badewanne, Bauholz, Bäume, Bauschutt, blaue Säcke, Chemikalien, Dachpappe, Dachpfannen, Dachrinne, Duschkabine, Elektro- und Elektronikgeräte, Farbeimer, Fenster, Fensterrahmen, Fliesen, Fußleisten, Folie, Gartenzaun, gelbe Säcke, Hausmüll, Heizkörper, Jägerzaun, Kartons, Öltank, Papier, Pappe, Renovierungsabfall, Schadstoffe, Steine, Styropor, Tapete, Toilettenschüssel, Tür, Türrahmen, Waschbecken
Gewerblicher Sperrmüll ist von der Abfuhr des Sperrmülls über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen, sofern es sich nicht um haushaltsgleichen Sperrmüll handelt (z.B. defektes Mobiliar aus Sozial- und Büroräumen) und der Gewerbebetrieb an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroschrott)
Wegen der Einführung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen ab dem 24.03.2006 die Elektro- und Elektronikgeräte (Elektroschrott) getrennt entsorgt werden. Die Entsorgung erfolgte bisher über den Sperrmüll bzw. die Restmülltonne. Neben den großen Geräten müssen auch die kleineren, elektrisch betriebenen Geräte (z.B. Toaster, Fön, elektrische Zahnbürste, Leuchtstoffröhre, Energiesparlampe) getrennt gesammelt und zur Wiederverwertung bereitgestellt werden.
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem ElektroG
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Welche Geräte getrennt zu sammeln und zu entsorgen sowie wiederzuverwerten sind, erfährt der Verbraucher künftig durch eine entsprechende Kennzeichnung an dem Elektro- bzw. Elektronikgerät. Der Hersteller versieht diese Geräte mit einem Zeichen, das eine durchgestrichene Abfalltonne darstellt. (siehe Abbildung) |
Wiederzuverwerten sind aber auch alle bereits jetzt vorhandenen und noch nicht entsprechend gekennzeichneten Elektro- und Elektronikgeräte.
Ab dem 24.03.2006 hat die Gemeinde Erndtebrück für Sie zwei Möglichkeiten zur umweltverträglichen Entsorgung des Elektroschrotts geschaffen, ein Bring- und ein Abholsystem.
Gemeinsam mit den Nachbarkommunen Bad Berleburg und Bad Laasphe hat die Gemeinde Erndtebrück bei dem Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb, Auf der Roten Wiese 2, 57339 Erndtebrück (Schameder) eine sogenannte Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet. Hier werden für die ordnungsgemäße Zuordnung und Unterbringung der angelieferten Geräte verschiedene Behältnisse vorgehalten.
Die Abholung erfolgt hier analog der Regelung zum Sperrmüll je Haushalt maximal zweimal im Jahr durch Anforderungskarte. Auch hier sind die Karten im Bürgerbüro der Gemeinde Erndtebrück, Talstraße 27, Erndtebrück, erhältlich und können in den Ortsteilen auch bei den Ortsvorstehern abgeholt werden. Die ausgefüllte Karte ist an das Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb GmbH, Auf der Roten Wiese 2, 57339 Erndtebrück (Schameder) zu senden. Die Firma Dirks wird Ihnen den für Sie zu beachtenden Abfuhrtermin dann mitteilen. Sie können somit die Bereitstellung der Geräte zu dem genannten Abfuhrtermin rechtzeitig planen.
Im Rahmen der Anmeldung zur Abholung können kleinere Geräte nur im Zusammenhang mit der Abholung von größeren Geräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgeräte) angemeldet werden.
Alternativ zur Anforderung der Elektroschrottabfuhr mittels einer Karte haben Sie auch die Möglichkeit, die Anforderung per Internet vorzunehmen. Die entsprechende Anmeldung finden Sie auf dieser Homepage unter Rathaus/ Müllabfuhr/ Anmeldung Elektroschrott- Abfuhr
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Elektro- und Elektronikgeräte selbst zur Firma Dirks zu bringen, sofern Sie über das entsprechend notwendige Fahrzeug verfügen. Sollten Sie nur Kleingeräte (Fön, Rasierapparat, CD-Spieler etc.) zu entsorgen haben, so sind diese bei der Firma Dirks abzuliefern. Die Annahme durch die Firma Dirks ist unentgeltlich.
Das Abfuhrunternehmen Dirks ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
| Montags- Freitags: | 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
| Samstags: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Gemeinde Erndtebrück weist noch auf folgende Besonderheit hin:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID-Lampen (Hoch- und Niederdruckentladungslampen) gehören zum Elektroschrott und sind über die Sammelstelle bei der Firma Dirks zu entsorgen.
Halogenglühlampen und -leuchten gehören jedoch zu den schadstoffhaltigen Abfällen und sind im Schadstoffmobil abzugeben.
Hinweis für Gewerbetreibende:
Gewerbliche Elektro- und Elektronikgeräte sind von der Entsorgung des Elektroschrotts über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen.
Schadstoffhaltige Abfälle
Für die Einsammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle findet in der Gemeinde Erndtebrück zweimal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung statt. Die Termine und Haltepunkte des Schadstoffmobiles entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender 2006.
Zu den schadstoffhaltigen Abfällen gehören:
Akkus, Altbatterien (außer Autobatterien), Autopflegemittel, Beizmittel (Abbeizer), Chemikalien (fest und flüssig), Desinfektionsmittel, Düngemittel, Entfroster, Frostschutzmittel, Gift, Grillanzünder, Halogenglühlampen und -leuchten, Haushaltsreiniger (z.B. Fleckentferner, Sanitärreiniger, Abflussreiniger), Holzschutzmittel, Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Laugen, lösungsmittelhaltige Altfarben und Lacke, Lösemittel (z.B. Verdünnung), Montageschaum, Nagellackentferner, ölhaltige Abfälle (z.B. Putzlappen, Ölfilter), Petroleum, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Produkte, Rostschutzmittel, Säuren, Schmierfette, Spiritus, Spraydosen (FCKW- haltige oder unvollständig entleerte), Terpentin, Toner, Teerprodukte, Unkrautbekämpfungsmittel, Verdünner, Waschbenzin, Zementfarbe.
Von der Einsammlung ausgeschlossen sind:
- Altöl
- Altmedikamente
- Autobatterien
- FCKW- freie Spraydosen
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID- Lampen
- schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Zur Rücknahme von Altöl ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Er muss die gleiche Menge Altöl kostenlos zurücknehmen, die neu verkauft wurde. Der Kassenbon ist hierfür aufzubewahren bzw. ist durch den Händler ein entsprechender Rücknahmeschein auszustellen.
Altmedikamente können in den meisten Apotheken zurückgegeben werden.
Starterbatterien für Kraftfahrzeuge sind seit dem 01.10.1998 mit einem Pfand belegt. Falls bei einem Neukauf keine alte Starterbatterie zurückgegeben wird, ist ein Pfand zu bezahlen (Quittung aufbewahren). Das Geld wird zurückgezahlt, wenn die alte Starterbatterie zum Händler gebracht wird.
Leuchtstoffröhren (stabförmig und kompakt), Energiesparlampen und HID-Lampen ( Hochdruck- und Niederdruckentladungslampen) sind über die gemeinsame Sammelstelle für Elektroschrott zu entsorgen.
Altbatterien können außerdem kostenlos bei jedem Händler, der auch neue Batterien verkauft, zurückgegeben werden.
Die Gemeinde Erndtebrück weist ausdrücklich darauf hin, dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach an den Haltestellen für die Schadstoffsammlung abgestellt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen für die Umwelt und die Menschen ist es notwendig, die schadstoffhaltigen Abfälle bei den Fahrern des Schadstoffmobil persönlich abzugeben.
Hinweis für Gewerbetreibende:
Gewerbliche schadstoffhaltige Abfälle sind von der Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen.
Weitere Auskunft in der Gemeindeverwaltung Erndtebrück:
| Frau | Svenja Stracke |
| Raum: | 205 |
| Telefon: | 02753-605-155 |
| Telefax: | 02753-605-100 |
| E-Mail: | s.stracke@erndtebrueck.de |


